Zentrale Drehscheibe für den Getreidehandel in Nordeuropa ist der Hamburger Hafen. Für ihre Geschäfte nutzen die Unternehmen des Getreidehandels die Hamburger Getreidebörse. Die einzige Warenbörse unter dem Dach der Hamburger Börse dient der Anbahnung und Vermittlung von Handelsgeschäften mit Getreide, Ölsaaten, Futtermitteln, Hülsenfrüchten, Saatgut und verwandten Artikeln sowie Dienstleistungsgeschäften zu den genannten Produkten. Träger der Getreidebörse ist der seit bald 150 Jahren am Welthandelsplatz Hamburg anerkannte Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V. (VdG e.V.), der auch die Interessenvertretung der Groß- und Außenhändler in der Branche ist. Der Verband versteht sich als Dienstleister gegenüber seinen Mitgliedern und darüber hinaus als Partner von Verwaltung, Politik und Wirtschaft in Bonn, Berlin und Brüssel.
Die früher täglichen Zusammentreffen der Getreidehändler, bei denen auch Getreideproben mit aufs Parkett kamen, sind seit vielen Jahren verdichtet auf drei überregionale Präsenzbörsen im Januar, April und August eines Jahres. Der tägliche Handel jenseits dieser Treffen wird per Telefon, Fax oder E-Mail abgewickelt und in der Regel durch eine schriftliche Bestätigung ergänzt, welche auf die zwischen den Parteien vereinbarten Formularkontrakte Bezug nimmt. Diese Formularkontrakte bieten das rechtliche Gerüst für die Geschäfte und werden von der Hamburger Getreidebörse herausgegeben.
Insgesamt gibt es 27 Formularkontrakte für den Handel mit Getreide, Futtermitteln und Hülsenfrüchten. Diese Kontrakte besitzen weltweite Gültigkeit, werden jedoch überwiegend im europäischen Raum genutzt. In engem Zusammenhang damit steht die Schiedsgerichtsbarkeit. Das Schiedsgericht des Vereins der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V. gehört zu den aktivsten deutschen Schiedsgerichten im Wirtschaftsverkehr und wickelt jährlich bis zu 50 Verfahren ab, oft auch mit ausländischen Verfahrensbeteiligten. Vorteile des privaten Schiedsgerichts bestehen nicht nur in der Schnelligkeit und der fachlichen Expertise der Schiedsrichter, sondern auch darin, dass Schiedssprüche auf Grund internationaler Vereinbarungen auch grenzüberschreitend vollstreckt werden können.“